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Wunsch- und Wahlrecht bei der Klinikauswahl
Wenn es um die Auswahl einer passenden Klinik für Ihren Rehaaufenthalt geht, haben Sie ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht (2015 durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gestärkt). Sie können Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung schon bei der Antragstellung mitteilen, in welcher Einrichtung Sie aufgenommen werden möchten.
Wichtig ist, dass die Klinik für Ihre Behandlung besonders geeignet ist, medizinische und therapeutische Leistungen sowie die Ausstattung Ihrem Bedarf entsprechen.
Sollte die Versicherung Ihrem Klinikwunsch nicht nachkommen, haben Sie selbstverständlich ein Widerspruchsrecht. Bei Fragen hierzu hilft Ihnen unser Beratungsteam gerne weiter: 0761 45 39 039 Montag bis Freitag von 8 – 17 Uhr.